Freitag, 29. März 2013

7. Frech Frivoles Festival


Das Festival für Schweinkram und Erotik findet am 15.06.2013 im Theater am Park / Berlin statt. Natürlich nur für jene "non professionellen" Film- und Videomacher, die Erotik als Kunst inspiriert. Gleichermaßen inspiriert Kunst die Erotik. In einer Zeit, in der schon alle Grenzen überwunden sind, sind auch Ihrer Phantasie keine Grenzen gesetzt!
QR-Code FiViA Berlin
Termin: 15. Juni 2013, Theater am Park, Frankenholzer Weg 4, 12683 Berlin
Deadline: 31. Mai 2013 (Datum des Poststempels)
Kontakt: Dietmar Schürtz, 
Tel.: 0172-2503015
Mail: didschuertz@web.de

Weiterw Informationen auf der Internetseite der FiViA Berlin
 

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Filme 

Teilnahmebedingungen...
  1. Der Veranstalter des FFF nimmt alle Film- oder Videoproduktionen (Musikclip, Reportage, Spiel-, Dok- oder Gagfilm) zum Thema des Frech-Frivolen-Festivals von Einzelamateuren, Clubs oder nonprofessionellen Filmern entgegen.
  2. Eine Auswahlkommission, die vom Veranstalter (Organisator) aus ernannten Fachleuten besteht, wird über die Zulassung
    der Filme und Videos zum Festival entscheiden. Es werden unwiderruflich ausgeschlossen

    - Filme und Videos, die den technischen Bedingungen nicht entsprechen.
    - Filme und Videos, deren künstlerisches und inhaltliches Niveau ungenügend erscheint.
    - Filme und Videos, welche rassendiskriminierend und völkerverachtend sind.
    - Filme und Videos, die nicht inhaltlich zum Thema passen.
  3. Es wird empfohlen, Filme und Videos auf eine Länge von 20 min. zu begrenzen.
  4. Die Versandkosten aller Filme und Videos, ob sie am Wettbewerb teilnehmen oder nicht, gehen zu Lasten des Anmelders.
    Filme und Videos, die ohne Rückporto (Briefmarken mit Adressenaufkleber)eingesandt werden, gehen ins Archiv des Veranstalters (oder werden unfrei zurückgesandt).
  5. Alle Filme und Videos müssen bis zum 31. Mai 2013 (Poststempel) eingegangen sein.
  6. Jeder Beitrag ist auf eine gesonderte Kassette oder Spule einzureichen.
- Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen,
- Die Anzahl der Beiträge pro Teilnehmer ist nicht begrenzt.
  1. Den anwesenden Autoren wird angeboten, ihre Filme und Videos bei der öffentlichen Vorführung selbst vorzustellen.
  2. Die Reihenfolge der zum Festival zugelassenen Filme und Videos unterliegt der unwiderruflichen Entscheidung des Veranstalters.
  3. Eine kommerzielle Nutzung der Beiträge ist ausgeschlossen. Die Urheberrechte bleiben bei den Autoren.
    Für eventuelle Verletzung von Urheberrechten der eingereichten Filme/Videos trägt der Autor die alleinige Verantwortung.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ausgewählte Filme kostenlos für eine Fernsehvorführung von maximal 2 Minuten Dauer zu verwenden, jedoch nur mit dem Ziel, das Festival vorzustellen.
  5. Der Veranstalter übernimmt für die eingesandten Beiträge (Filme/Videos) keine Haftung, sorgt jedoch für eine pflegliche
    Behandlung der Filme/Videos und ihre Vorführung auf technisch einwandfreien Geräten.

    Für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet. (Bitte nur Kopien einreichen).
  6. Der Veranstalter kann folgende Preise vergeben:

    - Preis für den besten Spielfilm
    - Preis für den besten Dok-Film, Reportage
    - Preis für den lustigsten Film
    - Preis für die beste schauspielerische Leistung
    - Publikumspreis für den besten Film des Festivals.
  7. Mit der Teilnahme am FFF erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
  8. Die Teilnahme am Festivaltag, im Juni 2013 ist auch ohne Filme/Videos von Besuchern und Interessenten möglich. Jeder ist herzlich willkommen.
Trailer

Alle Angaben auch in englisch unter

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