Donnerstag, 29. März 2018

LandesFilmFestival Berlin/Brandenburg „Herbst“ 2018

Aufruf LandesFilmFestival Berlin/Brandenburg „Herbst“ 2018

Liebe Selberfilmemacher, das LandesFilmFestival Berlin/Brandenburg ist in der Datenbank freigeschaltet worden. Es können ab sofort Filme eingetragen werden.

Veranstalter ist der BDFA e.V. und der Landesverband Berlin/Brandenburg.
Ein Team vom ars cinema berlin e.V., Film- und Video-Autoren Berlin (FiViA) und "Scharfe Linsen" in Zusammen arbeit mit dem Verein der Freunde des `Kino Toni`e.V. und den Betreibern des Kino Toni wird das Landesfilmfestival ausrichten.


Termin:                              10.11.2018
Ort:                                     Kino Toni, Antonplatz 1, 13086 Berlin
Beginn:                              10:00 Uhr
Freischaltung der Datenbank zur Einreichung:    28.03.2018
Eingabe der Filme:           ab 28.03.2018

 
Dateitauschsysteme möglich? Ja
WeTransfer, Google Drive, Dropbox oder äquivalente datenträgerlose online
 
Mailadresse für die Download-Links:                     raha@kabelmail.de

Adresse für Filmmeldebögen, DVDs, etc.              ars cinema berlin e.V.
                                                                               c/o Frau Beate Müller
                                                                               Pistoriusstr. 31, 13086 Berlin

Einsendeschluss:              20.10.2018

Besonderheiten:              
Aus Archivierungsgründen wird empfohlen, die Kategorienbezeichnung mit Klammervermerk in der Inhaltsangabe des elektronischen Filmmeldebogens um eine genauere spezifizierte Bezeichnung in Kurzform zu ergänzen:
·        Animationsfilm (Ani),
·        Dokumentarfilm (Dok),
·        Experimentalfilm (Exp),
·        Familienfilm (Fam),
·        Kamerafilm (Kam),
·        Lokalchronik (Lok),
·        Reisefilm (Rei),
·        Reportage (Rep),
·        Spielfilm (Spi),
·        Unterrichtsfilm (Unt),
·        Videoclip (Vid),
·        Naturfilm (Nat)
Länge der Wettbewerbsfilme: Die Länge der eingereichten Wettbewerbsfilme soll maximal 20 Minuten betragen. Überschreitungen müssen in einer Anlage zum elektronischen Filmmeldebogen begründet werden.
Die Jury des weitermeldenden Wettbewerbs des Wettbewerbsbereichs prüft die Berechtigung der Überlänge.


Technische Daten
·        SD-Filme im Format 4:3 oder 16:9, Auflösung: 720x576 Pixel; Format: MPEG2, Bildrate: 25 fps oder 50 fps
·        HD-Filme im Format 16:9, Auflösung: 1920 x 1080 Pixel oder bei HDV 1440 x 1080 Pixel, Format: MPG2, MPEG4, Bildrate: 25 fps oder 50 fps
·        variable Bitrate bei HD: 10 – 30 Mbit/s (2-pass encoding), je nach Erfordernis, bitte Dateigrößen überschaubar halten!
·        Cinemascope 2,39:1 = 2048 × 858 p (2K) oder 1920 x 804 p (Full HD)
  • DCP (Digital Cinema Package, kinotauglich in allen zulässigen Bildgrößen und Formaten)
·        Datenträger für alle Filme: Daten-DVD (keine Menü-DVD!) bis 4,7 GB Dateigröße oder USB-Stick. Datenträger müssen bei Versand der Wettbewerbsfilme auf Datenträgern eindeutig mit Namen des Autors und Filmtitel gekennzeichnet werden, bei elektronischem Transfer sind der Autorenname und die Filmdaten im Datensatz oder in einer Begleitmitteilung mitzuliefern.

Andere, nicht aufgeführte Formate, Datenträger und Transfermöglichkeiten müssen unbedingt vor Absendung mit dem Ausrichter besprochen und geklärt werden!


Juryregelungen
Grundvoraussetzungen:
·        Eine ungerade Anzahl an Juroren, um Mehrheitsverhältnisse entstehen zu lassen
·        Ein Juror darf nicht in dem Wettbewerb, in dem er als Juror aktiv ist, an der Herstellung eines Wettbewerbsfilms beteiligt sein.
·        Die Mehrheit der Mitglieder einer Jury müssen BDFA-Mitglieder sein.
·        Die offiziellen Diskussionen und die offizielle Preisabstimmung finden öffentlich statt. Die Besprechung und Bewertung der Filme erfolgt nur aus qualitativen Gesichtspunkten, wobei der
o   Gehalt (Inhalt, Story, Vorlage),
o   die Gestaltung (die Umsetzung des Themas mit filmischen Mitteln),
o   der Unterhaltungswert (die Fähigkeit des Films, den Zuschauer zu erreichen) und die
o   Technik als wesentliche Elemente u. a. zu berücksichtigen sind.

Die Jury stimmt in zwei Durchgängen über die Preise ab. Alle fünf Juroren müssen abstimmen. Der Juryleiter ist nicht stimmberechtigt und leitet die Abstimmung.
Im ersten Durchgang wird jeder Film auf einen 3. Preis- und gegebenenfalls einen 2. Preis abgefragt. Es gilt ausschließlich die qualifizierte Mehrheit, das heißt, bei 5 Juroren müssen vier mit „Ja“ stimmen. Filme, die bei der Abfrage einen 2. Preis erhalten, werden automatisch in die Abstimmung über einen 1. Preis aufgenommen. Erhält er anschließend wieder mindestens vier Stimmen, wird der Film mit einem 1. Preis ausgezeichnet.

Ansprechpartner: Rainer Hässelbarth
                             ars cinema berlin e.V.


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