Samstag, 25. Oktober 2014

Ein Streitfall mit großen Folgen


Am 09.03.2013 wurde das Landesfilmfestival Berlin/Brandenburg im Kino TONI eröffnet. Zur künstlerischen Einstimmung wurden zwei Gitarristen einer Musikschule für ein kleines Honorar gebunden. Sie sollten eine viertel Stunde Filmmusiken spielen.
Dabei kam es zu einem unliebsamen Zwischenfall: Zwei Gitarren wurden so dicht an die Leinwand platziert, dass beim Zufahren dieses beide Gitarren umfielen. Eine der beiden Gitarren, eine hochwertige E-Gitarre Gibson Les Paul Custom, sollte Totalschaden haben.
Das Zufahren des Vorhanges wurde von einem Mitarbeiter des Kinos ausgeführt, welcher keine freie Sicht auf die Bühne hat.
Der Schaden ist bei der Veranstaltung weder mir angezeigt worden, noch habe ich die defekte Gitarre je gesehen. Der Musiker hatte auch eine zweite Gitarre dabei, so dass die musikalische Eröffnung stattfinden konnte.
Die Schadenersatzforderung wurde somit auch gegen das Kino TONI gestellt. Im Ergebnis der Schadensregulierung hatte die Versicherung des Kinos es abgelehnt, den Schaden zu begleichen. Und nun begann ein Rechtsstreit, der sich gewaschen hatte.
Der Besitzer der Gitarre, Herr Fröhlich[1], drückte der Geschäftsführerin des Kinos, Frau M[2] eine Rechnung von knapp 4.000,00 € in die Hand, bestand auf sofortiger Zahlung und drohte mit einer Klage. Verständlicherweise wies sie das Ansinnen zurück und informierte ihre Versicherung. „Die gegen Sie erhobenen Ersatzansprüche haben wir geprüft. Diese sind unbegründet, wir haben sie abgelehnt.“ war die Antwort der Versicherung.
Daraufhin wurde per Einschreiben der ars cinema berlin e.V. aufgefordert, die Summe umgehend zu überweisen, ansonsten wird diese an ein Inkassobüro abgetreten. Somit informierte ich den zuständigen BDFA-Referenten.
Nach umfänglichen Schrift- und Telefonverkehr kam es zum gerichtlichen Rechtsstreit. Während der ars cinema berlin e.V. mit einem Rechtsanwalt bei der mündlichen Verhandlung zugegen war, erschien Herr Fröhlich ganz allein.
Nach „Prüfung aller Umstände“ bot der Richter einen Vergleich an, dem sowohl von der Versicherung als auch vom Klagevertreter zugestimmt wurde. Das war mir zwar völlig unverständlich, denn, noch einmal, die defekte Gitarre habe ich nie gesehen. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in GOTTES HAND“.

Warum schreibe ich das? 
Wir haben auf dem Programm-Deckblatt korrekt darauf hingewiesen, dass das eine Veranstaltung des BDFA war und wir „nur“ Ausrichter. Damit griff die Versicherung, die der BDFA für alle seine Mitglieder abgeschlossen hat. 

Nachträglich meinen Dank, denn ohne… wir wären pleite!


[1] Name geändert, der Name ist dem Verfasser bekannt
[2] Name dem Verfasser bekannt


RaHa

1 Kommentar:

  1. Danke Rainer, für diese offenen Hinweise. Es ist eben wichtig, zwischen Ausrichter und Veranstalter zu unterscheiden und es deutlich zu kennzeichnen.

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