Am 09.03.2013 wurde das
Landesfilmfestival Berlin/Brandenburg im Kino TONI eröffnet. Zur künstlerischen
Einstimmung wurden zwei Gitarristen einer Musikschule für ein kleines Honorar
gebunden. Sie sollten eine viertel Stunde Filmmusiken spielen.
Dabei kam es zu einem unliebsamen
Zwischenfall: Zwei Gitarren wurden so dicht an die Leinwand platziert, dass
beim Zufahren dieses beide Gitarren umfielen. Eine der beiden Gitarren, eine
hochwertige E-Gitarre Gibson Les Paul Custom, sollte Totalschaden haben.
Das Zufahren des Vorhanges wurde
von einem Mitarbeiter des Kinos ausgeführt, welcher keine freie Sicht auf die
Bühne hat.
Der Schaden ist bei der Veranstaltung
weder mir angezeigt worden, noch habe ich die defekte Gitarre je gesehen. Der
Musiker hatte auch eine zweite Gitarre dabei, so dass die musikalische
Eröffnung stattfinden konnte.
Die Schadenersatzforderung wurde
somit auch gegen das Kino TONI gestellt. Im Ergebnis der Schadensregulierung
hatte die Versicherung des Kinos es abgelehnt, den Schaden zu begleichen. Und
nun begann ein Rechtsstreit, der sich gewaschen hatte.
Der Besitzer der Gitarre, Herr
Fröhlich[1],
drückte der Geschäftsführerin des Kinos, Frau M[2]
eine Rechnung von knapp 4.000,00 € in die Hand, bestand auf sofortiger Zahlung
und drohte mit einer Klage. Verständlicherweise wies sie das Ansinnen zurück
und informierte ihre Versicherung. „Die gegen Sie erhobenen Ersatzansprüche
haben wir geprüft. Diese sind unbegründet, wir haben sie abgelehnt.“ war die
Antwort der Versicherung.
Daraufhin wurde per Einschreiben
der ars cinema berlin e.V. aufgefordert, die Summe umgehend zu überweisen,
ansonsten wird diese an ein Inkassobüro abgetreten. Somit informierte ich den
zuständigen BDFA-Referenten.
Nach umfänglichen Schrift- und
Telefonverkehr kam es zum gerichtlichen Rechtsstreit. Während der ars cinema
berlin e.V. mit einem Rechtsanwalt bei der mündlichen Verhandlung zugegen war,
erschien Herr Fröhlich ganz allein.
Nach „Prüfung aller Umstände“ bot
der Richter einen Vergleich an, dem sowohl von der Versicherung als auch vom
Klagevertreter zugestimmt wurde. Das war mir zwar völlig unverständlich, denn,
noch einmal, die defekte Gitarre habe ich nie gesehen. „Vor Gericht und auf hoher
See ist man in GOTTES HAND“.
Warum schreibe ich das?
Wir haben
auf dem Programm-Deckblatt korrekt darauf hingewiesen, dass das eine Veranstaltung des
BDFA war und wir „nur“ Ausrichter. Damit griff die Versicherung, die der BDFA
für alle seine Mitglieder abgeschlossen hat.
Nachträglich meinen Dank, denn
ohne… wir wären pleite!
Danke Rainer, für diese offenen Hinweise. Es ist eben wichtig, zwischen Ausrichter und Veranstalter zu unterscheiden und es deutlich zu kennzeichnen.
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