Die neue Wettbewerbsordnung des Bundesverbandes Deutscher Film-Autoren e. V.
Die Weitermeldung zu den BDFA-Bundesfilmfestivals und Zeitkontingente
Seit dem einstimmigen Beschluss des neuen Wettbewerbsmodells im Juni 2015 haben Ihre Landesverbände bzw. Ihre Wettbewerbsbereiche interne Abläufe und Filmfestivals modifiziert und angepasst. Das Verfahren kann jedoch von Wettbewerbsbereich zu Wettbewerbsbereich abweichen, da es seitens des Bundesverbandes diesbezüglich keine Vorgaben mehr gibt, wie die neuen Wettbewerbsbereiche Filme zu den Bundesfilmfestivals weitermelden. Mit nur einer Einschränkung: Die neuen Zeitkontingente. Jeder der sechs neuen Wettbewerbsbereiche hat folgende zur Verfügung:
100 Minuten für das „Bundesfilmfestival Dorfen – Dokumentarischer Film“
100 Minuten für das „Bundesfilmfestival Dortmund – Dokumentarischer Film“
100 Minuten für das „Bundesfilmfestival Fuldabrück – Dokumentarischer Film“
100 Minuten für das „Bundesfilmfestival Schrobenhausen – Fiktionaler Film“
90 Minuten für das „Bundesfilmfestival Blieskastel – Naturfilm“.
Dies ergibt je Bundesfilmfestival eine Gesamtprojektionszeit von 600 Minuten, beim Naturfilm sind es 540 Minuten.
Zusätzlich zu den definitiv weitergemeldeten Filmen kann Ihr Wettbewerbsbereich weitere Filme nominieren. Das heißt, sollte ein Bundesfilmfestival nach erfolgter Weitermeldung aller Wettbewerbsbereiche noch freie Projektionszeit zur Verfügung haben (für den Fall, dass es in einem Jahr in einem Bereich fast keine Dokumentarfilme mehr gibt, was aber in der Praxis wahrscheinlich eher die Ausnahme bleiben wird), kann der BFF-Ausrichter aus den zusätzlich nominierten Filmen je nach Prioritätenfestlegung der Wettbewerbsbereiche auf weitere Filme nach eigenem Ermessen zurückgreifen.
(Quelle: BDFA)
Dazu die Stellungnahme von Frank Dietrich/Senftenberg
Nach der Entscheidung des
BDFA-Bundesvorstandes, eine der aktuellen Entwicklung angepasste Organisations-
und Wettbewerbsstruktur zu etablieren, ist nach einer Zeit des Improvisierens
nun eine hohe Stabilität in einer neuen Struktur zu organisieren.
Im neuen Wettbewerbsbereich
Ost, in dem die BDFA-Landesverbände Thüringen, Sachsen, Berlin/Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern sowie das Bahn-Sozialwerk zusammengeschlossen sind, ist
zu Beginn eines jeden Jahres eine Auswahl unter Filmen zu treffen, die auf den
jeweiligen Landeswettbewerben nominiert wurden. Das sind Filme, die auf Grund
ihrer hohen Qualität zu den Bundesfilmfestivals weitergemeldet werden können.
Eigentlich könnten alle, wäre
da nicht ein begrenztes Zeitbudget vorgegeben, um die Bundesfilmfestivals nicht
aus den Nähten platzen zu lassen.
Für den Wettbewerbsbereich Ost
sind das
für Dokus, Reports, Reisefilme
usw. 300 Minuten Vorführzeit
für Spiel- und Animationsfilme
usw. (Fiction) 100
Minuten
für Naturfilme 90 Minuten
mit einer zu
berücksichtigenden Pausenzeit von 2 Minuten zwischen den Filmen.
Die Nominierungen erfolgten
für 2018 zu großzügig. Für die Gruppe Fiction wurden beispielsweise
Weitermeldungen zu den Bundesfilmfestivals von über 200 Minuten gewünscht. Nun
müssen Wege gefunden werden, eine Auswahl zu organisieren, die solide,
transparent, nachvollziehbar und qualitätsgerecht ist.
Wie schafft man das?
Noch sind nicht alle
Landeswettbewerbe abgeschlossen. Am 3. März 2018 ist der Frühjahrswettbewerb
Berlin/Brandenburg der Schlusspunkt dieser Wettbewerbsebene. Danach sind die
Vorsitzenden der Landesverbände Ost und des BSW gefragt, ein Auswahlgremium zu
berufen, das die noch in Vorbereitung befindlichen Rang- und Reihenfolgen
abgleicht und innerhalb der Zeitkontingente schlüssig aufteilt.
Wer kann das sein?
Entsprechend den Erfahrungen
anderer Bundesländer sind von den Landesvorsitzenden, die die Verantwortung
tragen, wettbewerbserfahrene Verbandsmitglieder zu berufen, die wenigstens zwei
Landeswettbewerbe der laufenden Saison besucht haben und sich ein Bild von den
eingereichten Filmen machen können. Ein weiteres Qualitätskriterium für
Mitglieder des Auswahlgremiums sind deren Erfahrungen aus Bundesfilmfestivals,
sei es als Besucher, als teilnehmende Autoren oder als Juroren.
Wieviel Zeit bleibt?
Das erste Bundesfilmfestival
startet am 6. April 2018. Spätestens eine Woche vor Ostern müssen alle
Weitermeldungen zu den BFF erfolgt sein. Der bereits vor einem halben Jahr ins
Gespräch gebrachte Termin 10. März 2018 für den Schlussstrich unter die
Weitermeldungen wäre nach wie vor richtig.
Wie geht es weiter?
Es ist nicht einfach, 6
Organisationseinheiten hier im Osten unter einen Hut zu bringen. Wer kann sich
einen Verband BDFA-Ost vorstellen, in dem die jetzigen Landesverbände aufgehen?
Oder wenigstens die Einrichtung einer übergeordneten Autorität, um Ordnung und
Gerechtigkeit zu wahren?
Frank Dietrich




