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Freitag, 2. Februar 2018

Nominierungen


Die neue Wettbewerbsordnung des Bundesverbandes Deutscher Film-Autoren e. V. 

Die Weitermeldung zu den BDFA-Bundesfilmfestivals und Zeitkontingente


Seit dem einstimmigen Beschluss des neuen Wettbewerbsmodells im Juni 2015 haben Ihre Landesverbände bzw. Ihre Wettbewerbsbereiche interne Abläufe und Filmfestivals modifiziert und angepasst. Das Verfahren kann jedoch von Wettbewerbsbereich zu Wettbewerbsbereich abweichen, da es seitens des Bundesverbandes diesbezüglich keine Vorgaben mehr gibt, wie die neuen Wettbewerbsbereiche Filme zu den Bundesfilmfestivals weitermelden. Mit nur einer Einschränkung: Die neuen Zeitkontingente. Jeder der sechs neuen Wettbewerbsbereiche hat folgende zur Verfügung:

100 Minuten für das „Bundesfilmfestival Dorfen – Dokumentarischer Film“
100 Minuten für das „Bundesfilmfestival Dortmund – Dokumentarischer Film“
100 Minuten für das „Bundesfilmfestival Fuldabrück – Dokumentarischer Film“
100 Minuten für das „Bundesfilmfestival Schrobenhausen – Fiktionaler Film“
90 Minuten für das „Bundesfilmfestival Blieskastel – Naturfilm“. 

Dies ergibt je Bundesfilmfestival eine Gesamtprojektionszeit von 600 Minuten, beim Naturfilm sind es 540 Minuten.

Zusätzlich zu den definitiv weitergemeldeten Filmen kann Ihr Wettbewerbsbereich weitere Filme nominieren. Das heißt, sollte ein Bundesfilmfestival nach erfolgter Weitermeldung aller Wettbewerbsbereiche noch freie Projektionszeit zur Verfügung haben (für den Fall, dass es in einem Jahr in einem Bereich fast keine Dokumentarfilme mehr gibt, was aber in der Praxis wahrscheinlich eher die Ausnahme bleiben wird), kann der BFF-Ausrichter aus den zusätzlich nominierten Filmen je nach Prioritätenfestlegung der Wettbewerbsbereiche auf weitere Filme nach eigenem Ermessen zurückgreifen.
(Quelle: BDFA)

Dazu die Stellungnahme von Frank Dietrich/Senftenberg



Nach der Entscheidung des BDFA-Bundesvorstandes, eine der aktuellen Entwicklung angepasste Organisations- und Wettbewerbsstruktur zu etablieren, ist nach einer Zeit des Improvisierens nun eine hohe Stabilität in einer neuen Struktur zu organisieren. 
Im neuen Wettbewerbsbereich Ost, in dem die BDFA-Landesverbände Thüringen, Sachsen, Berlin/Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie das Bahn-Sozialwerk zusammengeschlossen sind, ist zu Beginn eines jeden Jahres eine Auswahl unter Filmen zu treffen, die auf den jeweiligen Landeswettbewerben nominiert wurden. Das sind Filme, die auf Grund ihrer hohen Qualität zu den Bundesfilmfestivals weitergemeldet werden können.
Eigentlich könnten alle, wäre da nicht ein begrenztes Zeitbudget vorgegeben, um die Bundesfilmfestivals nicht aus den Nähten platzen zu lassen.
Für den Wettbewerbsbereich Ost sind das
für Dokus, Reports, Reisefilme usw.                                    300 Minuten Vorführzeit
für Spiel- und Animationsfilme usw. (Fiction)                       100 Minuten
für Naturfilme                                                                         90 Minuten
mit einer zu berücksichtigenden Pausenzeit von 2 Minuten zwischen den Filmen.

Die Nominierungen erfolgten für 2018 zu großzügig. Für die Gruppe Fiction wurden beispielsweise Weitermeldungen zu den Bundesfilmfestivals von über 200 Minuten gewünscht. Nun müssen Wege gefunden werden, eine Auswahl zu organisieren, die solide, transparent, nachvollziehbar und qualitätsgerecht ist.

Wie schafft man das?
Noch sind nicht alle Landeswettbewerbe abgeschlossen. Am 3. März 2018 ist der Frühjahrswettbewerb Berlin/Brandenburg der Schlusspunkt dieser Wettbewerbsebene. Danach sind die Vorsitzenden der Landesverbände Ost und des BSW gefragt, ein Auswahlgremium zu berufen, das die noch in Vorbereitung befindlichen Rang- und Reihenfolgen abgleicht und innerhalb der Zeitkontingente schlüssig aufteilt.

Wer kann das sein?
Entsprechend den Erfahrungen anderer Bundesländer sind von den Landesvorsitzenden, die die Verantwortung tragen, wettbewerbserfahrene Verbandsmitglieder zu berufen, die wenigstens zwei Landeswettbewerbe der laufenden Saison besucht haben und sich ein Bild von den eingereichten Filmen machen können. Ein weiteres Qualitätskriterium für Mitglieder des Auswahlgremiums sind deren Erfahrungen aus Bundesfilmfestivals, sei es als Besucher, als teilnehmende Autoren oder als Juroren.

Wieviel Zeit bleibt?
Das erste Bundesfilmfestival startet am 6. April 2018. Spätestens eine Woche vor Ostern müssen alle Weitermeldungen zu den BFF erfolgt sein. Der bereits vor einem halben Jahr ins Gespräch gebrachte Termin 10. März 2018 für den Schlussstrich unter die Weitermeldungen wäre nach wie vor richtig.
Wie geht es weiter?
Es ist nicht einfach, 6 Organisationseinheiten hier im Osten unter einen Hut zu bringen. Wer kann sich einen Verband BDFA-Ost vorstellen, in dem die jetzigen Landesverbände aufgehen? Oder wenigstens die Einrichtung einer übergeordneten Autorität, um Ordnung und Gerechtigkeit zu wahren?

Frank Dietrich

Mittwoch, 14. Oktober 2015

Regionalverband Nordost Filmfestival












Am 10.10.2015 fand in Berlin im Frei-Zeit-Haus Berlin-Weißensee, dem Clubraum des ars cinema berlin e.V., die erste Beratung zum Vorschlag der Arbeitsgruppe "Querdenker" zur Bildung einer Wettbewerbsregion "Nordost" statt. Ausgangspunkt war dieser Vorschlag: 

Die Landesverbände 
LV Thüringen, Landesverband Sachsen, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, das BSW und der gastgebende
Landesverband Berlin/Brandenburg bilden in Zukunft den Wettbewerbsbereich 2. Nur dieser delegiert dann Filme zu den BundesFilmfestspielen. 
Die vorgeschlagene Tagesordnung wurde angenommen:

1.      Grundsätzliches (z. B. bleiben MV und BSW in der "Nord-Ost-Region?)

2.      Organisationfragen des Filmwettbewerbes der Region "Nord-Ost"

3.      Terminfindung

4.      Ort, Spielstätte

5.      Team für den Wettbewerb

6.      weitere Punkte, die sich aus der Diskussion ergeben.

Mit der Protokollführung wurde Rainer Hässelbarth beauftragt.


  • Der LV Mecklenburg-Vorpommern (MV) erklärte seine Bereitschaft, im zukünftigen Regionalverband Nord Ost mitzuwirken.
  • Als vorläufigen Namen einigten sich die Vertreter der LVs auf den Namen „Regionsfilmfestival Nord-Ost“.
  • Die erstmalige Spielstätte sollte in Berlin sein. Ob ein Rotationsprinzip möglich ist, wird in einer späteren Zusammenkunft noch einmal beraten.
  • Rainer Hässelbarth erklärte unter Vorbehalt, diesen Wettbewerb in Berlin zu organisieren. 
  • Als Zeitraum wurde der 18.03. bis zum 02.04.2017 vorgesehen.
  • Für die Jury wird je ein Mitglied eines LVs benannt.
  • Die Programmzusammenstellung erfolgt in den LVs. 
  • Finanzierung: Für die einzelnen LVs kommen zusätzliche Kosten dazu. Neben der Organisation des Landesfilmfestivals, ein- oder zweimal im Jahr, wird vor den Bundesfilmfestivals eine weitere Wettbewerbsebene vorangestellt. Es stellte sich die Frage ob der Bundesverband sich an der Finanzierung beteiligt. Das sollte im Vorfeld geklärt werden.
  • Wenn aus den jeweiligen Landesverbänden die Juroren gestellt werden, kommen erheblich Fahrtkosten hinzu.  
  • Es gab eine längere Diskussion über die Dauer dieses Regionswettbewerbes. Unter Beachtung der Anfahrtszeiten könnte der Beginn des Wettbewerbes an einem Sonnabend gegen 11:00 Uhr sein. Um Mietkosten zu sparen, ist das Ende der Projektion um 19:00 Uhr festzulegen (das Kino kann dann noch 2 Vorstellungen bedienen). Somit würde am Sonntag die Jurydiskussion und die Preisverleihung stattfinden. Ende der Veranstaltung wäre gegen 14:00 Uhr, eine Rückreise damit problemlos möglich.
  • Die Teilnahme der Filmautoren wurde ebenfalls diskutiert. Schon jetzt ist abzusehen, dass auf Grund des hohen Durchschnittsalters viele Filmemacher die Anreise einschließlich eine Übernachtung scheuen werden. Hierzu wurde bemerkt, dass zwar der Landesverband Berlin/Brandenburg die meisten Mitglieder hat, jedoch die Ausrichtung der Landesfilmfestivals nur noch von wenigen Mitgliedern gestemmt werden.
  • Die Kontingente der einzelnen LVs zur Weitermeldung dann an das Regionsfilmfestival werden von Burkhardt Schmittke zusammengestellt.
     
  • Ende der Beratung: 13:30 Uhr  
RaHa

Tagungsteilnehmer